Abfallmann
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Wir arbeiten mit Kommunen, Behörden und entsprechend genehmigten Unternehmen zusammen.

Auch Sie können mit uns preiswert und gesetzeskonform Ihre Abfälle
bzw. Reststoffe entsorgen, verwerten oder beseitigen, denn Sie vertreten z.B:

Abfallerzeuger
(Einzelunternehmen bis bundesweit
 tätige Filialunternehmen)

Transporteur
(Einzelunternehmen bis bundesweit
 tätige Filialunternehmen)

Verwerter/Beseitiger
(Einzelunternehmen bis bundesweit
 tätige Filialunternehmen)

- Kommune oder andere 
  öffentliche Einrichtung
- Hotelier, Gastronom,
  Imbißbetrieb oder
  Fleischereibetrieb
- Produktions-,  Bau-, oder
  Handwerksbetrieb
- Krankenhaus, Arztpraxis
  oder Apotheke
- Pflege-/Altenheim
- Handelsbetrieb bzw. -kette
- Reinigungsunternehmen
- Gummiwerke, Mischbetriebe ...

- Beauftragter Dritter
- Transportbetrieb, Spediteur
- Entsorgungsdienst
- Containerdienst ...

- Kompostierung
- Altfettrecycling
- Vergärung
- Sortieranlagen
- Deponierung, auch unter 
  Tage
- Verbrennung
- Lebensmittel- und
  Speiserestverwertung
- Gummiwerke, Mischbetriebe...